Chargeback-Verfahren bei fehlerhafter Kreditkartenabrechnung

Fehlerhafte Kreditkartenabrechnung? Wie Sie das Chargeback-Verfahren richtig nutzen

Manchmal sind Kreditkartenabbuchungen nicht gerechtfertigt: Etwa, wenn Einkäufe doppelt oder falsche Beträge abgebucht werden. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Kreditkartenzahlung zu reklamieren, sodass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Dafür gibt es das Chargeback-Verfahren, das bei allen Mastercard, Visa und American Express Karten funktioniert. Lesen Sie hier, wann und wie Sie Kreditkartenumsätze reklamieren können.

So funktioniert das Chargeback-Verfahren

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig kontrollieren. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, fehlerhafte Buchungen zu erkennen und rechtzeitig zu reklamieren. Dafür haben Sie nach der Transaktion in der Regel maximal 120 Tage Zeit. Das Chargeback-Verfahren funktioniert dabei wie folgt:

  1. Sie wenden sich an Ihre Bank und reklamieren dort die ungerechtfertigte Zahlung Ihrer Kreditkartenabrechnung.
  2. Die Kundenbank wird Ihre Reklamation anhand der vorgelegten Belege prüfen. Sofern sie zu dem Ergebnis kommt, dass Ihr Antrag vollständig und gerechtfertigt ist, bekommen Sie den Betrag unter Vorbehalt gutgeschrieben. Die Kundenbank leitet Ihren Antrag dann an die Kreditkartengesellschaft – also an Visa oder Mastercard – weiter.
  3. Die Kreditkartengesellschaft kümmert sich um die Weiterleitung der Erstattungsanforderungen an die Bank des Händlers oder Dienstleisters.
  4. Die Bank des Händlers wendet sich nach Erhalt der Reklamation an den Händler oder Dienstleister und verlangt eine Stellungnahme.
  5. Der Händler oder Dienstleister hat daraufhin zwei Möglichkeiten: Entweder erkennt er die Reklamation an oder er muss darlegen, dass die Abbuchung berechtigt war.
  6. Die Händlerbank leitet die Stellungnahme an die Kreditkartengesellschaft weiter.
  7. Die Kreditkartengesellschaft kümmert sich um die Prüfung der Stellungnahme und gibt die Antwort weiter an die Bank des Kunden.
  8. Die Kundenbank entscheidet nun basierend auf den neuen Informationen, ob sie es bei der Gutschrift belässt oder ob das Konto des Kunden noch einmal belastet Die Informationen zur Entscheidung leitet sie an den Kunden weiter.

Chargeback-Verfahren nutzen: Worauf Sie achten sollten

Beim Chargeback-Verfahren ist es wichtig, dass Sie sich bei fehlerhaften Buchungen immer zuerst an Ihre Bank wenden und nicht an das Kreditkartenunternehmen. Die einzige Ausnahme bildet hier American Express: Falls Sie Kunde dieser Kreditkartengesellschaft sind, wenden Sie sich direkt an sie.

Von Ihrer Bank bekommen Sie ein Formular für die Rückbuchung von Umsätzen. Entweder können Sie es sich direkt online herunterladen oder Sie erhalten es auf Nachfrage von Ihrer Bank. Im Formular geben Sie an, was bei der Buchung falsch gelaufen ist. Oft müssen Sie auch noch einige Nachweise erbringen, damit Ihre Bank das Chargeback-Verfahren einleitet.

Bevor Sie ein Chargeback-Verfahren beginnen, sollten Sie überprüfen, ob ein Anrecht auf eine Reklamation besteht. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt und Ihre PIN direkt mit der Karte aufbewahrt haben.

Jede Transaktion kann nur einmal reklamiert werden. Scheitert die Reklamation, ist es kein zweites Mal möglich, das Chargeback-Verfahren für diese Abbuchung zu nutzen. Umso wichtiger ist es, dass Sie die die geforderten Unterlagen vollständig einreichen und gegebenenfalls rechtzeitig nachliefern, wenn Ihre Bank Sie darum bittet.

Wann kann das Chargeback-Verfahren genutzt werden?

Reklamationen mit dem Chargeback-Verfahren sind unter anderem in folgenden Situationen möglich:

  • doppelte Abbuchungen
  • zu hohe Beträge
  • beim Geldabheben am Automaten zu wenig Geld erhalten
  • Betrugsverdacht
  • wiederkehrende Belastungen trotz gekündigtem Abo
  • stornierte Bestellungen
  • nicht erhaltene Waren oder Dienstleistungen
  • bei Rücksendungen von Waren
  • nicht eingegangene Gutschriften
  • ungerechtfertigte Nachbelastungen
  • defekte Waren

Übrigens: Auch, wenn ein Reiseanbieter oder eine Fluggesellschaft pleitegeht und die von Ihnen bezahlten Leistungen nicht erbringt, ist das ein Reklamationsgrund im Rahmen des Chargeback-Verfahrens.

Zusammenfassung

Kreditkartenbesitzer haben die Möglichkeit, das Chargeback-Verfahren zu nutzen, um ungerechtfertigte Kreditkartenabbuchungen zu reklamieren. Möglich ist das beispielsweise bei nicht erbrachten Dienstleistungen oder nicht erhaltenen Waren, doppelten Abbuchungen und wiederkehrenden Belastungen bei einer bereits gekündigten Mitgliedschaft.

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